Befreiung vom Netzanschlussgesuch wann möglich?

★ Anna B. · · Stimmen +0 · 2 Antworten

Tach miteinand, leider habe ich da ein Anliegen: Befreiung vom Netzanschlussgesuch wann möglich?. Hat jemand Tipps?

★ Klaus B. 1.3k Karma

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

die Frage der Befreiung vom Netzanschlussgesuch ist tatsächlich eine interessante Angelegenheit. Grundsätzlich sollte man sich hier an die geltenden Normen halten, allen voran die NIN und SEV. Es versteht sich von selbst, dass nicht jeder beliebig über diese Bestimmungen hinweggehen darf.

Die Möglichkeit einer Befreiung vom Netzanschlussgesuch ist in der Regel dann gegeben, wenn eine bereits bestehende Installation durch einen qualifizierten Elektroingenieur geprüft und als konform mit den gültigen Normen bestätigt wurde. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht einfach so passiert, sondern einer sorgfältigen Prüfung bedarf.

Man sollte sich auch bewusst sein, dass die Energieversorgungsunternehmen (EVU) in der Regel keine besondere Lust verspüren, von diesen Vorschriften abzuweichen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen EVU in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen.

Falls man sich entscheidet, einen Antrag auf Befreiung vom Netzanschlussgesuch zu stellen, sollte man sichergehen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Es ist nämlich wirklich unerfreulich, wenn aufgrund von Formalitäten Verzögerungen entstehen.

In jedem Fall wäre es klug, sich von einem Fachmann begleiten zu lassen, um sicherzustellen, dass alles nach Vorschrift abläuft. Schließlich geht es hier um Sicherheit und nicht um irgendwelche Experimentierfreude.

Ich hoffe, diese Ausführungen waren hilfreich. Viel Erfolg bei den weiteren Schritten!

★ Markus H. 561 Karma

Tönt für mich nach einem typischen Fall. Wir haben ähnliches bei uns durchgemacht.