HEIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch, was ist der Unterschied zur KLEIV?

★ Samuel Kobel · · Stimmen +0 · 3 Antworten

Moin ihr, bin grade aufm Berg im Stall und hab grad die Papiere vor mir liegen wegen dem neuen Speicher für die Kuehlanlage. Da steht was von HEIV und KLEIV und ich muss zugeben das verwirrt mich ein bisserl nach so langer Zeit. Vor zwanzig Jahren war alles noch einfacher mit der einfachen Einspeisevergütung, da hat man gewusst woran man ist.

Ich hab zwar fast keine Stromverbraucher ausser der Kuehlung aber die Anlage ist vielleicht knapp über hundert Kilowatt. Worauf muss ich genau achten bei der Auswahl zwischen der hohen Einmalverguerung und der kleinen? Hat jemand von euch das schon gemacht für eine reine Einspeise-Anlage? Merci.

★ Maurice Bossy 204 Karma

bei mir in Murten hab ich auch eine PV-Anlage ohne zwingenden Eigenverbrauch und die HEIV-Zulassung war eigentlich ganz simpel. Man muss halt wissen dass es da keinen einheitlichen Antrag gibt sondern jedes Kantonale Amt seine eigenen Formulare hat. Die Differenz zur KLEIV ist vor allem dass man bei der HEIV explizit den Export in das Netz deklariert und oft auch eine Fernmessung braucht damit die Mengen stimmen. Mein Kreditvertrag lief über 5 Jahre und die Bank hat nach der Bewilligung nur noch die Eintragung im Grundbuch verlangt also kein grosser Spass mit Papierkram.

★ Sandro Bossart 312 Karma

die heiv zahlt dir nur den gesamten erzeugten strom raus, da du ja keinen eigenen verbrauch hast. bei der kleiv bekommst du zwar auch was, aber der satz ist niedriger und es gibt eine zeitliche befristung auf 15 oder 20 jahre je kanton. in wallis zahlen wir aktuell ganz gut für heiv, das rechnet sich für mich als vollverbraucher am meisten. die burokratie ist bei beiden gleich hoch also frage vorher beim evu nach was sie genau anbieten.

★ Dr. Paul Kuhn 1.1k Karma

Die HEIV ist lediglich der Standard zur elektrotechnischen Inbetriebnahme, also eine Prüfvorschrift des VSE. Die KLEIV hingegen regelt die Anforderungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens an den Netzanschluss und deren Umsetzung bei der Errichtung. Wer hier unterschiedliche Dokumente verwechselt, riskiert beim EVU Ärger wegen unklarer Netzdaten oder fehlender Schutzkonzepte.